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   OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09   

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OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 (https://dejure.org/2010,3988)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 (https://dejure.org/2010,3988)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 13 Verg 18/09 (https://dejure.org/2010,3988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 VOB/A; § 118 GWB
    Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines unzulässigen Eilantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines unzulässigen Eilantrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung: Ermessensausübung erforderlich! (IBR 2010, 518)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Bei der Prüfung der unter § 26 Nr. 1 Buchst. a bis c VOB/A genannten Gründe greifen daher auch ein strenger Maßstab und eine restriktive Auslegung Platz (Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, X ZR 150/99, zit. nach Juris, Rdnr. 30; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, zitiert nach juris, Rdnr. 55).

    für jedes Produkt zu belegen" seien, keinem der eingegangenen Angebote indes diese Belege beilagen, fehlten den Angeboten geforderte Erklärungen i. S. des § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A. Dass es sich insoweit - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - um " Erklärungen" i. S. dieser Vorschrift handelt, hat der Bundesgerichtshof für den vergleichbaren Fall der Nichtvorlage von geforderten Mustern und die korrespondierende Vorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A ausdrücklich entschieden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06, zitiert nach Juris, Rdnr. 49).

    Hätte die Antragstellerin nach der Entscheidung der Antragsgegnerin, das Vergabeverfahren diskriminierungsfrei fortzusetzen, ihr Angebot vervollständigt, hätte es keinen Ausschlussgrund gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06, zitiert nach juris, Rdnr. 54).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Die von der Antragsgegnerin zitierte und eingereichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02) ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Bei der Prüfung der unter § 26 Nr. 1 Buchst. a bis c VOB/A genannten Gründe greifen daher auch ein strenger Maßstab und eine restriktive Auslegung Platz (Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, X ZR 150/99, zit. nach Juris, Rdnr. 30; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, zitiert nach juris, Rdnr. 55).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Sie kann dementsprechend von der Vergabekammer und dem Senat auch nur eingeschränkt, das heißt insbesondere im Hinblick auf ihre Angemessenheit, überprüft werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • OLG Celle, 07.06.2007 - 13 Verg 5/07

    Antrag auf Ausschluss eines Angebots in einem Vergabeverfahren wegen

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Die Kostenentscheidung hinsichtlich des Eilverfahrens beruht auf der Überlegung, dass es im Falle der Unzulässigkeit des Antrages - wie hier - unbillig wäre, die Kosten auch insoweit anteilig der Antragsgegnerin aufzuerlegen, da der Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben ist, die allein der Antragstellerin zuzurechnen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 07.06.2007, 13 Verg 5/07).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 14/06

    Vergaberecht: Aufhebung einer Ausschreibung wegen zu einer Beschränkung des

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
    Eventuelle sprachliche Unklarheiten, wie sie von der Antragstellerin darüber hinaus geltend gemacht werden (" Zulassung " und " und dgl ."), sind für die Frage, ob die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren ermessensfehlerfrei aufgehoben hat, ohne Belang (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2007, 11 Verg 14/06, zitiert nach Juris, Rdnr. 47).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Diese kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG München vom 6.12.2012 - Verg 25/12 und vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09; OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008, 21 VK-3194-23/08; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 ).

    Für § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist anerkannt, dass es sich hierbei um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2010 - 13 Verg 18/09, zitiert nach VERIS; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - VII-Verg 54/06 = NZBau 7/2007, S. 462 ff.).

    Da § 17 VOB/A entgegen der dokumentierten Auffassung des Antragsgegners nicht einmal dann zwingend die Aufhebung vorschreibt, wenn einer der dort genannten Aufhebungsgründe vorliegt, hat der Antragsgeber vorliegend sein vergaberechtlich eingeräumtes Ermessen über das "Ob" der Aufhebung nicht ausgeübt und auch bereits dadurch gegen Vergaberecht verstoßen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 ).

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Die Ermessensentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG München vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines

    Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 - juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).
  • OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12

    Öffentlicher Auftrag: Vorgehensweise für die Schätzung des Gesamtauftragswertes

    Die Ermessensentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung (OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 13 Verg 18/09).
  • OLG München, 23.12.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis nach Aufhebung einer Ausschreibung

    Dies setzt die Ausübung eines Ermessens voraus (vgl. hierzu OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    In der vorliegenden Sache sind keine Gründe ersichtlich, die es unbillig erscheinen ließen, die Kostenverteilung des Eilverfahrens an derjenigen des Hauptsacheverfahrens auszurichten und eine Differenzierung insoweit zu unterlassen (vgl. zu speziellen Verfahrenskonstellationen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, Verg 38/17, juris Rn. 71; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09, juris Rn. 43; auch KG, Beschluss vom 13. Januar 2020, Verg 9/19, IBRRS 2020, 1327 [unter Gliederungspunkt II.]; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB § 182 Rn. 114 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

    Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 - juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - Aufhebung einer Ausschreibung bei coronabedingter

    Die Ausübung dieses Ermessens kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Auftraggeber sein Ermessen ausgeübt hat, ob er in seine Ermessensausübung sämtliche für und wider eine Aufhebung der Ausschreibung sprechenden Umstände einbezogen hat und ob er mit seiner Entscheidung den Ermessensspielraum und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 13.10.2006, 1 Verg 7/06 "BAB: Erd- und Deckenbau IV", in juris Rz. 41 ff.; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.12.2003, 1 Verg 8/03, VergabeR 2004, 244, in juris Rz. 30; OLG Celle, Beschluss v. 10.06.2010, 13 Verg 18/09, in juris Rz. 20; OLG München, Beschluss v. 31.10.2012, Verg 19/12 "Kinderpalliativzentrum", VergabeR 2013, 487, in juris Rz. 39, 42).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 8/15

    Gehörsrüge bzgl. Kostengrundentscheidung

  • VK Niedersachsen, 27.09.2010 - VgK-37/10

    Die Entscheidung über das Aufheben von Verhandlungsverfahren verletzt den Bieter

  • VK Niedersachsen, 08.11.2013 - VgK-34/13

    Von der Baubeschreibung abweichende Angebote sind auszuschließen!

  • VK Sachsen, 29.01.2014 - 1/SVK/041-13

    Einschränkungen im Begleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!

  • VK Niedersachsen, 29.10.2013 - VgK-34/13

    Ausschreibung der Herstellung einer Baustraße einschließlich Verfüllung eines

  • VK Niedersachsen, 13.12.2013 - VgK-42/13

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Neueinrichtung einer

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